Wiedereintritt
Es gibt viele Gründe, warum Menschen die Kirche durch einen Kirchenaustritt verlassen: Geld, inhaltliche Differenzen, den Verlust des Glaubens… oder viele Dinge mehr.
Wer aus der Kirche ausgetreten ist gehört nicht mehr zur Gemeinschaft und kann keine Sakramente mehr empfangen. Er kann dann natürlich auch das Amt eines Tauf- oder Firmpaten nicht ausüben.
Aber der Weg zurück steht immer offen.
Hierzu wird zunächst beim Pfarrer ein Antrag auf Wiederaufnahme gestellt, der vom Diözesanbischof genehmigt werden muss. Diese Genehmigung ist jedoch in der Regel eine Formalie.
Ist die Aufnahme genehmigt, wird zusammen mit dem Pfarrer das Apostolische Glaubensbekenntnis gebetet und der entsprechende Eintrag im Standesamt veranlasst.
Wenn Sie selber wieder in die Gemeinschaft der Kirche zurückkehren wollen, vereinbaren Sie bitte ein Gespräch mit einem Seelsorger.
Wer aus der Kirche ausgetreten ist gehört nicht mehr zur Gemeinschaft und kann keine Sakramente mehr empfangen. Er kann dann natürlich auch das Amt eines Tauf- oder Firmpaten nicht ausüben.
Aber der Weg zurück steht immer offen.
Hierzu wird zunächst beim Pfarrer ein Antrag auf Wiederaufnahme gestellt, der vom Diözesanbischof genehmigt werden muss. Diese Genehmigung ist jedoch in der Regel eine Formalie.
Ist die Aufnahme genehmigt, wird zusammen mit dem Pfarrer das Apostolische Glaubensbekenntnis gebetet und der entsprechende Eintrag im Standesamt veranlasst.
Wenn Sie selber wieder in die Gemeinschaft der Kirche zurückkehren wollen, vereinbaren Sie bitte ein Gespräch mit einem Seelsorger.